Wichtiger Erfolg im Kampf gegen unerlaubte Nutzung von Nachrichtentexten im Internet
Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat in dem deutschlandweit bisher einzigen auf dieser hohen richterlichen Ebene angesiedelten Urteil entschieden, dass auch Nachrichtentexte in der Regel den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Dies gilt demnach selbst dann, wenn sie im sogenannten Tickerstil geschrieben sind. Nicht schutzfähig sind dagegen nur kurze reine Faktenberichte. (6 U 78/10)